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Der AfD-Europapolitiker Petr Bystron ist in einem Berufungsverfahren von strafrechtlichen Vorwürfen wegen einer mutmaßlichen Hitlergruß-Fotomontage freigesprochen worden. Das Landgericht München I ging nach Angaben eines Sprechers am Donnerstag nicht davon aus, dass die fraglichen Bilder mehrerer deutscher Politiker tatsächlich die verbotene nationalsozialistische Grußformel zeigten oder entsprechend interpretiert werden könnten.
Auch eine Manipulation der Fotos sei nicht festzustellen, betonte das Landgericht. Es hob deshalb eine erstinstanzliche Verurteilung Bystrons wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen durch das Amtsgericht München auf. Dieses hatte den Politiker im Oktober 2025 zu einer Geldstrafe in Höhe von 11.250 Euro verurteilt.
Hintergrund ist eine Fotocollage, die Bystron im Jahr 2022 anlässlich des Abschieds des damaligen ukrainischen Botschafters in Deutschland, Andrij Melnyk, über einen Kurzbotschaftendienst verbreitet hatte. Sie zeigte neben einem Foto Melnyks Bilder führender deutscher Politiker mit erhobenen Armen. Gezeigt wurden unter der Überschrift "Bye, bye Melnyk! Deutsche Politiker winken zum Abschied" etwa die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr Nachfolger Olaf Scholz (SPD).
Durch das Bildarrangement entstand der Eindruck, die Abgebildeten würden den verbotenen Hitlergruß zeigen. Wegen Ermittlungen in der Sache wurde Bystrons Immunität als Abgeordneter aufgehoben. Bystron sitzt seit 2024 im Europaparlament, davor war er Bundestagsabgeordneter.
Das Landgericht stufte den Post des Angeklagten laut Sprecher zwar als "geschmacklos" ein. Bystron habe nach Überzeugung der Kammer eine "Nähe der ukrainischen Regierung zum Nationalsozialismus" herstellen wollen, hieß es. Es liege in der Angelegenheit allerdings keine Straftat vor.
Die Ukraine sieht sich seit 2022 mit einem vom Nachbarland Russland begonnenen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg konfrontiert. Sie wird in ihren Verteidigungsbemühungen von westlichen Staaten wie Deutschland unterstützt. Der Vorwurf angeblicher faschistischer Bestrebungen in der Ukraine ist ein zentraler Bestandteil der russischen Kriegspropaganda.
Nach Feststellungen des Landgerichts wurde nur eines der für den Post genutzten Originalbilder gespiegelt und damit bearbeitet. Dadurch sei allerdings der linke Arm abgebildet worden - und eben gerade nicht der für den sogenannten Hitlergruß verwendete rechte Arm. Dies entspreche deshalb gerade nicht dem verbotenen nationalsozialistischen Symbol.
Zu der Berufungsverhandlung kam es, weil Bystron gegen den Schuldspruch aus erster Instanz vorging. Auch das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft kann Rechtsmittel einlegen.
K.Hashimoto--JT