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Mit sogenannten Ärztesiegeln einer Zeitschrift hat sich am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst. Er verhandelte in einem Rechtsstreit der Wettbewerbszentrale mit dem Burda-Verlag. Im Magazin "Focus Gesundheit" erscheinen einmal im Jahr Ärztelisten und darauf basierend Siegel wie "Top Mediziner" oder "Focus Empfehlung", die Ärzte gegen eine Lizenzgebühr zu Werbezwecken nutzen können. Das hält die Wettbewerbszentrale für irreführend. (Az. I ZR 130/25)
Sie findet, dass die für 2020 und 2021 vergebenen Siegel nicht auf sachgerechten Kriterien basieren. Vor dem Oberlandesgericht München hatte die Klage keinen Erfolg. Es entschied im vergangenen Jahr, dass die Siegel weiter verwendet werden können. Die Wettbewerbszentrale zog vor den Bundesgerichtshof. Dieser verhandelte nun - wann ein Urteil fällt, wurde noch nicht bekannt gemacht.
S.Ogawa--JT