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Der Bundesfinanzhof (BFH) in München verkündet am Mittwoch (ab 9.00 Uhr) seine ersten Urteile zu der seit Januar erhobenen neuen Grundsteuer. Auf dem Prüfstand steht das sogenannte Bundesmodell, das in elf der 16 Bundesländer genutzt wird (Az. II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25). Der besteuerte Wert einer Immobilie richtet sich dabei vorrangig nach dem Bodenwert und den fiktiv erzielbaren Mieteinnahmen.
Die Kläger rügen unter anderem eine zu ungenaue und damit zu Ungerechtigkeiten führende Datengrundlage. Zuvor war die Grundsteuer nach völlig überholten Einheitswerten berechnet worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte daher 2018 eine Neuregelung gefordert. Sollte der BFH auch die Neuregelung für verfassungswidrig halten, muss er diese ebenfalls dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.
K.Nakajima--JT