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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Mittwoch (09.00 Uhr) über Riesterverträge. Die Frage ist, ob Versicherungen die Rente beispielsweise in einer lang anhaltenden Niedrigzinsphase kürzen dürfen. Konkret geht es um Verträge über fondsgebundene Riesterrenten mit der Allianz Lebensversicherungs-AG aus dem Jahr 2006 - das Urteil dürfte aber darüber hinaus Signalwirkung haben. (Az. IV ZR 34/25)
Der klagenden Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zufolge sind solche Klauseln weit verbreitet. Die von den Verbraucherschützern beanstandete Klausel im Vertrag der Allianz sah unter anderem vor, dass die monatliche Rente herabgesetzt werden kann, wenn die Rendite der Kapitalanlagen nachhaltig stark sinkt. Nicht vorgesehen war darin, dass die Höhe wieder steigt, wenn sich die Voraussetzungen bessern.
Unter anderem deshalb gab das Oberlandesgericht Stuttgart der Verbraucherzentrale recht - auch wenn die Allianz eine mögliche Erhöhung später freiwillig zusagte. Ähnlich entschieden in anderen Fällen bereits die Landgerichte Berlin und Köln. Da die Allianz gegen das Stuttgarter Urteil Revision einlegte, landete der Fall beim BGH.
Y.Watanabe--JT