Goldpreis
39.3000
Verletzt sich eine Hundehalterin, weil sie ihr Tier aus dem Maul eines in der Öffentlichkeit freilaufenden aggressiven anderen Hunds befreit, kann sie laut einem Urteil aus Hessen von der Halterin des angreifenden Tiers Schmerzensgeld verlangen. Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mitteilte, erhält die Klägerin 1200 Euro Schmerzensgeld. Zudem sprach es ihr den Ersatz materieller Schäden zu. (Az.: 14 U 40/26)
Zu dem Beißvorfall zwischen einem Malteser und einem Schäferhund war es im Frühling 2024 in der Region Marburg gekommen. Der unangeleinte Schäferhund stürzte sich auf den Malteser der Klägerin, packte und schüttelte ihn. Die Klägerin fasste dem Schäferhund daraufhin ans Maul und öffnete es, um ihr Haustier zu befreien, wobei sie verletzt wurde.
Das Landgericht Marburg wies die Klage in erster Instanz ab. Diese Entscheidung kassierte das Oberlandesgericht nun. Die Halterin des Schäferhunds haftet in vollem Umfang, wie die Richter in Frankfurt entschieden.
Eine eventuelle Mitschuld der Klägerin tritt demnach hinter das Aufsichtsverschulden der Schäferhundhalterin zurück. Erst die fehlende Beaufsichtigung des Schäferhunds brachte die Klägerin zum Eingreifen und zur Eigengefährdung.
K.Yoshida--JT