The Japan Times - Deutscher Verdächtiger in Fall Maddie ist frei - muss aber Fußfessel tragen

EUR -
AED 4.26336
AFN 72.539743
ALL 95.969597
AMD 436.761633
ANG 2.078085
AOA 1064.533294
ARS 1622.239954
AUD 1.665755
AWG 2.092209
AZN 1.969529
BAM 1.955155
BBD 2.333461
BDT 142.163126
BGN 1.984315
BHD 0.438291
BIF 3440.935805
BMD 1.160887
BND 1.482398
BOB 8.023389
BRL 6.057509
BSD 1.158533
BTN 108.556609
BWP 15.874697
BYN 3.429869
BYR 22753.389691
BZD 2.330162
CAD 1.601177
CDF 2643.919879
CHF 0.915354
CLF 0.026906
CLP 1062.339221
CNY 8.001646
CNH 8.006409
COP 4301.342579
CRC 539.805739
CUC 1.160887
CUP 30.763512
CVE 110.230079
CZK 24.422339
DJF 206.314639
DKK 7.471476
DOP 69.405023
DZD 153.81363
EGP 61.066959
ERN 17.413308
ETB 179.100647
FJD 2.600677
FKP 0.867445
GBP 0.864925
GEL 3.140219
GGP 0.867445
GHS 12.657881
GIP 0.867445
GMD 85.321598
GNF 10154.564337
GTQ 8.872189
GYD 242.46692
HKD 9.074133
HNL 30.67796
HRK 7.537175
HTG 151.908604
HUF 389.104442
IDR 19589.971991
ILS 3.616338
IMP 0.867445
INR 109.019845
IQD 1517.69958
IRR 1524273.954377
ISK 143.799761
JEP 0.867445
JMD 182.824207
JOD 0.823051
JPY 184.365141
KES 150.462767
KGS 101.518661
KHR 4649.426928
KMF 494.537784
KPW 1044.815161
KRW 1737.721097
KWD 0.355777
KYD 0.965482
KZT 559.295588
LAK 24943.775471
LBP 103754.689722
LKR 364.169925
LRD 212.602647
LSL 19.751088
LTL 3.427798
LVL 0.702209
LYD 7.38666
MAD 10.800599
MDL 20.263319
MGA 4837.30086
MKD 61.648395
MMK 2438.057732
MNT 4143.749921
MOP 9.336622
MRU 46.206372
MUR 53.934929
MVR 17.946995
MWK 2008.89436
MXN 20.584621
MYR 4.602915
MZN 74.19248
NAD 19.751088
NGN 1599.354434
NIO 42.635575
NOK 11.294841
NPR 173.683496
NZD 1.992756
OMR 0.446361
PAB 1.158523
PEN 4.007379
PGK 5.003307
PHP 69.633526
PKR 323.679158
PLN 4.267218
PYG 7559.605105
QAR 4.224862
RON 5.094906
RSD 117.448079
RUB 93.885915
RWF 1694.890056
SAR 4.354847
SBD 9.335826
SCR 15.98465
SDG 697.693459
SEK 10.763046
SGD 1.483788
SHP 0.870966
SLE 28.553338
SLL 24343.237318
SOS 662.061742
SRD 43.347429
STD 24028.021821
STN 24.491714
SVC 10.137657
SYP 128.798415
SZL 19.749403
THB 37.717178
TJS 11.116578
TMT 4.074714
TND 3.398223
TOP 2.795137
TRY 51.494061
TTD 7.871405
TWD 37.026486
TZS 2983.548704
UAH 50.880828
UGX 4338.513435
USD 1.160887
UYU 47.215042
UZS 14134.339587
VES 532.705795
VND 30589.378487
VUV 138.735394
WST 3.178743
XAF 655.726671
XAG 0.015845
XAU 0.000253
XCD 3.137356
XCG 2.088012
XDR 0.815514
XOF 655.749258
XPF 119.331742
YER 276.985155
ZAR 19.558738
ZMK 10449.374887
ZMW 21.926054
ZWL 373.805214
  • Euro STOXX 50

    64.5200

    5645.81

    +1.14%

  • TecDAX

    52.9300

    3469.24

    +1.53%

  • Goldpreis

    132.2000

    4534.2

    +2.92%

  • DAX

    301.8200

    22938.73

    +1.32%

  • SDAX

    390.1900

    16907.48

    +2.31%

  • MDAX

    626.6500

    28751.76

    +2.18%

  • EUR/USD

    -0.0014

    1.1598

    -0.12%

Deutscher Verdächtiger in Fall Maddie ist frei - muss aber Fußfessel tragen
Deutscher Verdächtiger in Fall Maddie ist frei - muss aber Fußfessel tragen / Foto: Odd ANDERSEN - AFP

Deutscher Verdächtiger in Fall Maddie ist frei - muss aber Fußfessel tragen

Nach mehreren Jahren in Haft ist der deutsche Verdächtige im Fall des 2007 in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann wieder frei. Nach Verbüßung einer Gefängnisstrafe wegen Vergewaltigung wurde Christian B. am Mittwoch planmäßig aus der Justizvollzugsanstalt im niedersächsischen Sehnde entlassen, wie Sprecher des Gefängnisses und der Staatsanwaltschaft Braunschweig bestätigten. Laut Staatsanwaltschaft trägt der 48-Jährige aber eine elektronische Fußfessel zur Aufenthaltsbestimmung.

Textgröße:

Das Landgericht Braunschweig verurteilte den mehrfach unter anderem wegen Sexualdelikten vorbestraften B. 2019 wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen Touristin in Portugal im Jahr 2005, was später rechtskräftig wurde. Im vergangenen Jahr sprach das Gericht ihn in einem weiteren Prozess um mehrere mutmaßliche Vergewaltigungen in Portugal frei. Mit dem Fall Maddie hatte allerdings keines dieser Strafverfahren zu tun.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig stuft B. allerdings als Verdächtigen im Fall des Verschwindens von Maddie ein. Entsprechende Ermittlungen gegen ihn gab sie 2020 bekannt. Trotz intensiver Nachforschungen, darunter neuerliche Suchaktionen nach Beweismitteln in Portugal, mündeten diese bisher jedoch nicht in einer Anklage. Auch ein Untersuchungshaftbefehl gegen B. besteht nicht. Dessen Rechtsanwalt beklagt eine "mediale Vorverurteilungskampagne".

Nach Angaben eines Sprechers der Justizvollzugsanstalt wurde B. exakt um 09.15 Uhr entlassen. Anschließend verließ dieser das Gefängnis im Auto seines Anwalts, wie ein Reporter der Nachrichtenagentur AFP berichtete. Begleitet wurde das Fahrzeug von zwei Polizeiwagen. Vor der Haftanstalt nahe Hannover warteten zahlreiche Journalisten aus dem In- und Ausland.

Grundsätzlich ist B. nach der Haftentlassung ein freier Mann. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Braunschweig gelten für ihn jedoch gerichtliche angeordnete Auflagen. Er muss im Rahmen der sogenannten Führungsaufsicht für fünf Jahre eine elektronische Fußfessel tragen, damit die Behörden seinen Aufenthaltsort ermitteln können. Außerdem muss er jeden Wechsel seines Wohn- und Aufenthaltsorts vorab von einem Gericht genehmigen lassen.

Darüber hinaus erhält B. einen Bewährungshelfer, bei dem er sich mindestens einmal im Monat melden muss. Bei Verstößen gegen die Auflagen drohen ihm laut Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Gefängnis. Sein Anwalt kündigte gegenüber Medien bereits an, bei Gericht Beschwerde gegen die im Rahmen der Führungsaufsicht verhängten Maßnahmen einzulegen.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hält B. nach eigenen Angaben weiterhin für gefährlich. Sie beruft sich auf Feststellungen eines psychiatrischen Gutachters im letzten gegen B. geführten Prozess. Dieser sagte aus, er rechne aufgrund dessen Hangs zu schweren Straftaten mit weiteren Verbrechen.

B. hatte deutschen Ermittlern zufolge früher zeitweise in Portugal gelebt, um dort Gelegenheitsjobs nachzugehen sowie Einbrüche in Hotels und Ferienanlagen zu begehen. Während dieser Zeiten soll er auch die Vergewaltigungen begangen haben, deretwegen er angeklagt und teilweise verurteilt wurde. B. wohnte früher außerdem zeitweise unter anderem in Braunschweig, deshalb waren Staatsanwaltschaft und Gerichte dort zuletzt für seinen Fall zuständig.

Die kleine Maddie war am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag aus der Ferienwohnung ihrer Familie in einer Ferienanlage in Praia da Luz an der portugiesischen Algarveküste verschwunden, während ihre Eltern in einem nahen Restaurant zu Abend aßen. Trotz großangelegter jahrelanger internationaler Fahndung und zahlreicher Aufrufe ihrer Eltern fehlt von dem Mädchen weiter jede Spur. B. ist nach aktuellem Stand der einzige konkrete Verdächtige, entsprechend groß ist auch international das Interesse an ihm.

Nach seiner Haftentlassung wurde B. einem Bericht der "Bild"-Zeitung zufolge am Mittwoch in Begleitung seines Rechtsanwalts an einem Schnellrestaurant in Niedersachsen gesichtet, die Zeitung veröffentlichte entsprechende Fotos. Zu den weiteren Plänen des Entlassenen ist öffentlich nichts bekannt. Sein Anwalt wollte sich mit Blick auf dessen Privatsphäre vor der Entlassung nicht äußern. Es gebe auch ein Konzept zu dessen Schutz, sagte er Medien.

Weiteren Berichten zufolge zogen die Behörden vor der Haftentlassung den Reisepass von B. ein, was mögliche Reisen ins außereuropäische Ausland verhindern könnte. Entsprechend berichtete der "Spiegel". Eine offizielle Bestätigung von Behördenseite dafür gab es zunächst allerdings nicht.

K.Tanaka--JT