The Japan Times - LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag

EUR -
AED 4.242245
AFN 75.654532
ALL 93.325519
AMD 422.942357
AOA 1059.262039
ARS 1728.414775
AUD 1.636649
AWG 2.079249
AZN 1.966445
BAM 1.956746
BBD 2.325324
BDT 142.909084
BHD 0.435409
BIF 3445.050474
BMD 1.155138
BND 1.480416
BOB 14.021475
BRL 5.929904
BSD 1.154558
BTN 109.759584
BWP 15.656501
BYN 3.414651
BYR 22640.712839
BZD 2.321972
CAD 1.619464
CDF 2610.61251
CHF 0.932426
CLF 0.026751
CLP 1056.327434
CNY 7.801285
CNH 7.794025
COP 3684.972388
CRC 523.553093
CUC 1.155138
CUP 30.611168
CVE 110.318329
CZK 24.185945
DJF 205.581372
DKK 7.475951
DOP 67.33255
DZD 153.427453
EGP 57.552814
ERN 17.327076
ETB 186.341747
FJD 2.553022
FKP 0.858526
GBP 0.85735
GEL 3.015253
GGP 0.858526
GHS 13.536016
GIP 0.858526
GMD 85.480763
GNF 10140.902255
GTQ 8.806257
GYD 241.50734
HKD 9.060848
HNL 30.944959
HRK 7.535202
HTG 150.952973
HUF 361.642075
IDR 20621.530898
ILS 3.469747
IMP 0.858526
INR 109.753455
IQD 1512.43113
IRR 1588459.705816
ISK 141.815708
JEP 0.858526
JMD 183.468691
JOD 0.818964
JPY 181.916396
KES 149.440027
KGS 101.0169
KHR 4679.241757
KMF 494.399724
KRW 1643.149575
KWD 0.357204
KYD 0.962161
KZT 541.779559
LAK 26098.051339
LBP 103385.040277
LKR 387.427288
LRD 208.389837
LSL 18.940556
LTL 3.410824
LVL 0.698732
LYD 7.348552
MAD 10.760502
MDL 20.05961
MGA 4914.26927
MKD 61.559759
MMK 2424.984769
MNT 4156.41639
MOP 9.327369
MRU 46.29638
MUR 54.279962
MVR 17.8581
MWK 2001.889755
MXN 19.879863
MYR 4.729249
MZN 73.808421
NAD 18.940556
NGN 1573.448369
NIO 42.490541
NOK 10.989496
NPR 175.616656
NZD 1.963302
OMR 0.444142
PAB 1.154533
PEN 3.908289
PGK 5.176502
PHP 70.003118
PKR 320.581474
PLN 4.299373
PYG 6885.328464
QAR 4.22094
RON 5.247563
RSD 117.352814
RUB 93.537754
RWF 1696.012535
SAR 4.33469
SBD 9.323758
SCR 15.493821
SDG 693.672599
SEK 10.949522
SGD 1.479507
SLE 27.607866
SOS 659.821823
SRD 43.511783
STD 23909.032875
STN 24.511849
SVC 10.101883
SZL 18.925231
THB 38.212042
TJS 10.656021
TMT 4.054536
TND 3.387638
TRY 54.956167
TTD 7.831786
TWD 37.301841
TZS 3061.11446
UAH 51.665276
UGX 4306.08162
USD 1.155138
UYU 46.422441
UZS 13724.634681
VES 871.218385
VND 30323.538404
VUV 138.112979
WST 3.161328
XAF 656.27141
XAG 0.018521
XAU 0.000272
XCD 3.121819
XCG 2.080715
XDR 0.817207
XOF 656.274252
XPF 119.331742
YER 275.327055
ZAR 18.833613
ZMK 10397.632497
ZMW 22.039177
ZWL 371.954097
  • MDAX

    -133.5800

    32426.33

    -0.41%

  • Euro STOXX 50

    -9.7200

    6476.98

    -0.15%

  • SDAX

    -85.5200

    18553.91

    -0.46%

  • DAX

    -76.0500

    26126.3

    -0.29%

  • TecDAX

    -35.2500

    3946.73

    -0.89%

  • Goldpreis

    149.3000

    4301.9

    +3.47%

  • EUR/USD

    0.0015

    1.1549

    +0.13%


LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag




Seit einigen Jahren wird in Deutschland immer wieder über verschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung diskutiert. Besonders kontrovers ist in diesem Zusammenhang das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“, eine politisch diskutierte Initiative, die je nach Parteizugehörigkeit und gesellschaftlicher Gruppe unterschiedliche Reaktionen auslöst. Obwohl es formell noch kein in Kraft getretenes Gesetz mit diesem Namen gibt, wurde der Begriff immer wieder in den medialen und politischen Debatten verwendet, um Maßnahmen zur Reduzierung und Steuerung des Zuzugs von Migrantinnen und Migranten zu beschreiben.

Hintergrund: Anstieg der Asyl- und Migrationszahlen
In den Jahren 2015 und 2016 erreichte die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland einen Höhepunkt. Damals stellte die Bewältigung der Unterbringung, Integration und Verfahren tausender Neuzugewanderter Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Auch wenn die Zahlen seither wieder gesunken sind, besteht in Teilen der Bevölkerung nach wie vor der Wunsch, Zuwanderung stärker zu regulieren und klare Obergrenzen festzulegen.
Kernanliegen des „Zustrombegrenzungsgesetzes“

Ziel eines sogenannten Zustrombegrenzungsgesetzes wäre es, den Zuzug nach Deutschland auf ein bestimmtes, im Voraus festgelegtes Kontingent zu beschränken und die Verfahren, mit denen Schutzsuchende registriert und geprüft werden, zu vereinheitlichen. Zu den diskutierten Inhalten gehör(t)en:

Jährliches Kontingent oder Obergrenze:
Begrenzung der Zahl von Menschen, die pro Jahr unter bestimmten Kategorien (etwa Asyl, subsidiärer Schutz, Familiennachzug) einreisen dürfen.

Beschleunigte Verfahren:
Einführung schnellerer und transparenterer Abläufe bei der Prüfung von Asylanträgen, u. a. durch zentralisierte Einrichtungen.

Verstärkte Abschiebungen:
Konsequente Rückführung abgelehnter Asylsuchender, um die Kapazitäten für Neuankömmlinge nicht zu überlasten.

Europäische Kooperation:
Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten, um europäische Außengrenzen zu sichern und eine faire Verteilung von Schutzsuchenden zu gewährleisten.

Politische Debatte und Kritik:
Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes, oft aus konservativen oder bürgerlich-liberalen Kreisen, betonen die Notwendigkeit, die Zuwanderung nach Deutschland planbar zu gestalten. Sie argumentieren, klare Grenzwerte trügen zur Akzeptanz von Migration in der Bevölkerung bei und ermöglichten eine bessere Integrationspolitik. Kritiker verweisen hingegen auf mögliche verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken. Insbesondere in Parteien wie den Grünen, der SPD und Teilen der Zivilgesellschaft wird darauf hingewiesen, dass eine starre Obergrenze nicht mit dem individuellen Grundrecht auf Asyl vereinbar sein könnte. Zudem fürchten sie, dass eine solche Regelung Schutzbedürftige benachteiligen und zu mehr illegalen Migrationswegen führen würde.

Rechtliche Aspekte:
Der Artikel 16a des Grundgesetzes räumt politisch Verfolgten in Deutschland das Grundrecht auf Asyl ein. Zwar besteht in der Praxis eine Vielzahl von Verfahren und Hürden, doch grundsätzlich gilt: Eine pauschale, starre Obergrenze kann mit diesem Grundrecht kollidieren. Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes entgegnen, dass eine Obergrenze oder Kontingentierung nur dann greife, wenn schutzsuchende Personen etwa über sichere Drittstaaten einreisten oder bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragen könnten (Stichwort: Dublin-Verfahren).

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a - Absatz 2c - Kein Anrecht auf Asyl, wer aus sicheren Drittstaaten kommt, was in Deutschland zum größten Teil für alle Migranten der Fall ist!
Im Gesetz steht hierzu wörtlich: "Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."

Zudem müsste jede Gesetzesinitiative auf europäischer Ebene abgestimmt werden, da das Asylrecht und die Außengrenzregelungen innerhalb der Europäischen Union eng verflochten sind. So stellt sich die Frage, ob nationale Alleingänge rechtlich haltbar wären oder ob vielmehr eine EU-weite Lösung erforderlich ist.
Aktuelle Entwicklungen

Der Begriff „Zustrombegrenzungsgesetz“ wird immer wieder in politischen Programmen oder Wahlkämpfen aufgegriffen, ohne dass bislang eine einheitliche Gesetzesvorlage verabschiedet wurde. Gleichzeitig wird auf EU-Ebene über eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) diskutiert, die das Dublin-Verfahren überarbeiten und verbindliche Quoten oder Kontingente für die Verteilung von Schutzsuchenden einführen soll.
Ausblick

Ob es letztlich zu einem Gesetz mit dem Titel „Zustrombegrenzungsgesetz“ kommt oder ob die Thematik im Rahmen anderer Reformpakete geregelt wird, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass die Forderung nach strengeren Zuzugsregelungen und klaren Kontingenten in bestimmten Teilen der Bevölkerung auf Zustimmung trifft, während bei anderen eine strikte Ablehnung herrscht. Die politische Diskussion wird daher weitergehen – stets in der Spannungsbalance zwischen dem Grundrecht auf Asyl, den humanitären Verpflichtungen Deutschlands und Europas sowie dem Wunsch nach Steuerung und Begrenzung von Migration.



Vorgestellt


Wirtschaft: Ist Indien wegen Großbritannien so arm?

Die Wirtschaft von Indien stagniert, ein Großteil der Bevölkerung Indiens lebt in bitterer Armut, aber wo liegt der Grund? Ist die ehemalige Kolonialmacht Großbritannien schuld an der Armut von Indien?Schauen Sie sich das Video an, es könnte Sie interessieren....!

Wirtschaft: Afrika, das Milliarden-Grab von China

China ist der größte Kreditgeber in ganz Afrika. Aber aus einem bisher unerklärlichen Grund scheint Pekings Strategie in Bezug auf Afrika zu einem Ende zu kommen. Und die große Frage ist: Warum? Ist Afrika etwa zum finanziellen Milliarden-Grab von China geworden?Schauen Sie isch das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein was Sie sehen...

Politik: Georgien als Marionetten-Staat von Russland?

Russland ist ein Terror-Staat, dies beweist der kriminelle Angriff der Russen auf das Nachbarland Ukraine; sein "Präsident" Wladimir Putin (72) ist ein ruchloser Kriegsverbrecher! Da passt es in das sprichwörtliche Bild, dass die Russen Marionetten als willfährigen Lakaien benötigen, ist Georgien und sind die Georgier ein solcher Marionetten-Staat der Terror-Russen? Proteste haben sich in ganz Georgien ausgebreitet. Die Regierung blickt zunehmend nach Moskau, während achtzig Prozent der Georgier den Westen wollen. Was bringt die Zukunft, ist Georgien der jüngste Triumph des Massenmörder Wladimir Putin?Schauen Sie sich das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein...