The Japan Times - LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag

EUR -
AED 4.115309
AFN 71.717058
ALL 90.889523
AMD 403.264778
ANG 2.005587
AOA 1028.686985
ARS 1712.592338
AUD 1.594216
AWG 2.019835
AZN 1.906901
BAM 1.955144
BBD 2.254144
BDT 138.94341
BGN 1.958574
BHD 0.422558
BIF 3358.673777
BMD 1.120574
BND 1.429821
BOB 13.57045
BRL 6.096039
BSD 1.119225
BTN 106.211385
BWP 15.462815
BYN 3.296795
BYR 21963.255333
BZD 2.250845
CAD 1.565946
CDF 2594.129711
CHF 0.923175
CLF 0.02827
CLP 1112.64032
CNY 7.464257
CNH 7.453274
COP 3545.811027
CRC 508.929347
CUC 1.120574
CUP 26.859993
CVE 110.228039
CZK 24.446449
DJF 199.293173
DKK 7.504934
DOP 67.837253
DZD 151.4982
EGP 62.459056
ERN 16.808614
ETB 180.682914
FJD 2.514234
FKP 0.836762
GBP 0.836437
GEL 2.930362
GGP 0.836762
GHS 13.038628
GIP 0.836762
GMD 82.922421
GNF 9905.678451
GTQ 8.556131
GYD 234.591337
HKD 8.791857
HNL 30.081913
HRK 7.585178
HTG 146.630832
HUF 367.480738
IDR 20312.817547
ILS 3.523713
IMP 0.836762
INR 106.356503
IQD 1696.63109
IRR 2093697.740588
ISK 136.51964
JEP 0.836762
JMD 177.850364
JOD 0.794493
JPY 176.560482
KES 145.441231
KGS 97.992758
KHR 4566.468783
KMF 494.173004
KPW 1008.516783
KRW 1494.196256
KWD 0.348689
KYD 0.932687
KZT 507.45984
LAK 25198.550482
LBP 100222.093765
LKR 372.265173
LRD 190.256204
LSL 18.651446
LTL 3.308764
LVL 0.677824
LYD 7.194588
MAD 11.00451
MDL 20.033282
MGA 5062.302521
MKD 61.55436
MMK 2352.790601
MNT 4033.523561
MOP 9.043767
MRU 45.382782
MUR 52.980803
MVR 17.313016
MWK 1940.2494
MXN 21.051276
MYR 4.547517
MZN 71.615531
NAD 18.651446
NGN 1508.819355
NIO 41.18619
NOK 10.318806
NPR 169.938017
NZD 1.98613
OMR 0.428846
PAB 1.119325
PEN 3.873701
PGK 5.093292
PHP 71.452854
PKR 309.619679
PLN 4.423186
PYG 6556.801389
QAR 4.079832
RON 5.358814
RSD 117.480607
RUB 89.983227
RWF 1652.146006
SAR 4.207084
SBD 9.029818
SCR 16.419194
SDG 674.029323
SEK 11.010986
SGD 1.432992
SHP 0.838565
SLE 25.658402
SLL 23497.886699
SOS 639.585536
SRD 42.155439
STD 23193.62458
STN 24.491787
SVC 9.792716
SYP 14569.706067
SZL 18.645748
THB 37.789179
TJS 10.302046
TMT 3.92201
TND 3.346878
TOP 2.698074
TRY 55.954525
TTD 7.588455
TWD 36.554702
TZS 2965.805513
UAH 50.761979
UGX 4756.405094
USD 1.120574
UYU 44.994912
UZS 13423.498864
VES 994.487009
VND 28914.737704
VUV 132.929652
WST 3.110958
XAF 655.957
XAG 0.022814
XAU 0.000289141278
XCD 3.028408
XCG 2.017024
XDR 0.792304
XOF 655.957
XPF 119.331742
YER 264.714514
ZAR 18.73566
ZMK 10086.508216
ZMW 22.568432
ZWL 360.824452
SSP 6437.942953
MXV 2.372594
  • Goldpreis

    39.3000

    4219

    +0.93%

  • DAX

    -38.2900

    25360.92

    -0.15%

  • Euro STOXX 50

    -11.5200

    6308.74

    -0.18%

  • TecDAX

    -4.8600

    3998.24

    -0.12%

  • MDAX

    129.2300

    31012.42

    +0.42%

  • SDAX

    27.7900

    18406.89

    +0.15%

  • EUR/USD

    0.0017

    1.1364

    +0.15%


LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag




Seit einigen Jahren wird in Deutschland immer wieder über verschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung diskutiert. Besonders kontrovers ist in diesem Zusammenhang das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“, eine politisch diskutierte Initiative, die je nach Parteizugehörigkeit und gesellschaftlicher Gruppe unterschiedliche Reaktionen auslöst. Obwohl es formell noch kein in Kraft getretenes Gesetz mit diesem Namen gibt, wurde der Begriff immer wieder in den medialen und politischen Debatten verwendet, um Maßnahmen zur Reduzierung und Steuerung des Zuzugs von Migrantinnen und Migranten zu beschreiben.

Hintergrund: Anstieg der Asyl- und Migrationszahlen
In den Jahren 2015 und 2016 erreichte die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland einen Höhepunkt. Damals stellte die Bewältigung der Unterbringung, Integration und Verfahren tausender Neuzugewanderter Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Auch wenn die Zahlen seither wieder gesunken sind, besteht in Teilen der Bevölkerung nach wie vor der Wunsch, Zuwanderung stärker zu regulieren und klare Obergrenzen festzulegen.
Kernanliegen des „Zustrombegrenzungsgesetzes“

Ziel eines sogenannten Zustrombegrenzungsgesetzes wäre es, den Zuzug nach Deutschland auf ein bestimmtes, im Voraus festgelegtes Kontingent zu beschränken und die Verfahren, mit denen Schutzsuchende registriert und geprüft werden, zu vereinheitlichen. Zu den diskutierten Inhalten gehör(t)en:

Jährliches Kontingent oder Obergrenze:
Begrenzung der Zahl von Menschen, die pro Jahr unter bestimmten Kategorien (etwa Asyl, subsidiärer Schutz, Familiennachzug) einreisen dürfen.

Beschleunigte Verfahren:
Einführung schnellerer und transparenterer Abläufe bei der Prüfung von Asylanträgen, u. a. durch zentralisierte Einrichtungen.

Verstärkte Abschiebungen:
Konsequente Rückführung abgelehnter Asylsuchender, um die Kapazitäten für Neuankömmlinge nicht zu überlasten.

Europäische Kooperation:
Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten, um europäische Außengrenzen zu sichern und eine faire Verteilung von Schutzsuchenden zu gewährleisten.

Politische Debatte und Kritik:
Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes, oft aus konservativen oder bürgerlich-liberalen Kreisen, betonen die Notwendigkeit, die Zuwanderung nach Deutschland planbar zu gestalten. Sie argumentieren, klare Grenzwerte trügen zur Akzeptanz von Migration in der Bevölkerung bei und ermöglichten eine bessere Integrationspolitik. Kritiker verweisen hingegen auf mögliche verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken. Insbesondere in Parteien wie den Grünen, der SPD und Teilen der Zivilgesellschaft wird darauf hingewiesen, dass eine starre Obergrenze nicht mit dem individuellen Grundrecht auf Asyl vereinbar sein könnte. Zudem fürchten sie, dass eine solche Regelung Schutzbedürftige benachteiligen und zu mehr illegalen Migrationswegen führen würde.

Rechtliche Aspekte:
Der Artikel 16a des Grundgesetzes räumt politisch Verfolgten in Deutschland das Grundrecht auf Asyl ein. Zwar besteht in der Praxis eine Vielzahl von Verfahren und Hürden, doch grundsätzlich gilt: Eine pauschale, starre Obergrenze kann mit diesem Grundrecht kollidieren. Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes entgegnen, dass eine Obergrenze oder Kontingentierung nur dann greife, wenn schutzsuchende Personen etwa über sichere Drittstaaten einreisten oder bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragen könnten (Stichwort: Dublin-Verfahren).

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a - Absatz 2c - Kein Anrecht auf Asyl, wer aus sicheren Drittstaaten kommt, was in Deutschland zum größten Teil für alle Migranten der Fall ist!
Im Gesetz steht hierzu wörtlich: "Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."

Zudem müsste jede Gesetzesinitiative auf europäischer Ebene abgestimmt werden, da das Asylrecht und die Außengrenzregelungen innerhalb der Europäischen Union eng verflochten sind. So stellt sich die Frage, ob nationale Alleingänge rechtlich haltbar wären oder ob vielmehr eine EU-weite Lösung erforderlich ist.
Aktuelle Entwicklungen

Der Begriff „Zustrombegrenzungsgesetz“ wird immer wieder in politischen Programmen oder Wahlkämpfen aufgegriffen, ohne dass bislang eine einheitliche Gesetzesvorlage verabschiedet wurde. Gleichzeitig wird auf EU-Ebene über eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) diskutiert, die das Dublin-Verfahren überarbeiten und verbindliche Quoten oder Kontingente für die Verteilung von Schutzsuchenden einführen soll.
Ausblick

Ob es letztlich zu einem Gesetz mit dem Titel „Zustrombegrenzungsgesetz“ kommt oder ob die Thematik im Rahmen anderer Reformpakete geregelt wird, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass die Forderung nach strengeren Zuzugsregelungen und klaren Kontingenten in bestimmten Teilen der Bevölkerung auf Zustimmung trifft, während bei anderen eine strikte Ablehnung herrscht. Die politische Diskussion wird daher weitergehen – stets in der Spannungsbalance zwischen dem Grundrecht auf Asyl, den humanitären Verpflichtungen Deutschlands und Europas sowie dem Wunsch nach Steuerung und Begrenzung von Migration.



Vorgestellt


Wirtschaft: Ist Indien wegen Großbritannien so arm?

Die Wirtschaft von Indien stagniert, ein Großteil der Bevölkerung Indiens lebt in bitterer Armut, aber wo liegt der Grund? Ist die ehemalige Kolonialmacht Großbritannien schuld an der Armut von Indien?Schauen Sie sich das Video an, es könnte Sie interessieren....!

Wirtschaft: Afrika, das Milliarden-Grab von China

China ist der größte Kreditgeber in ganz Afrika. Aber aus einem bisher unerklärlichen Grund scheint Pekings Strategie in Bezug auf Afrika zu einem Ende zu kommen. Und die große Frage ist: Warum? Ist Afrika etwa zum finanziellen Milliarden-Grab von China geworden?Schauen Sie isch das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein was Sie sehen...

Politik: Georgien als Marionetten-Staat von Russland?

Russland ist ein Terror-Staat, dies beweist der kriminelle Angriff der Russen auf das Nachbarland Ukraine; sein "Präsident" Wladimir Putin (72) ist ein ruchloser Kriegsverbrecher! Da passt es in das sprichwörtliche Bild, dass die Russen Marionetten als willfährigen Lakaien benötigen, ist Georgien und sind die Georgier ein solcher Marionetten-Staat der Terror-Russen? Proteste haben sich in ganz Georgien ausgebreitet. Die Regierung blickt zunehmend nach Moskau, während achtzig Prozent der Georgier den Westen wollen. Was bringt die Zukunft, ist Georgien der jüngste Triumph des Massenmörder Wladimir Putin?Schauen Sie sich das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein...