The Japan Times - LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag

EUR -
AED 4.29132
AFN 74.203609
ALL 95.805414
AMD 433.4011
ANG 2.091481
AOA 1072.683853
ARS 1638.188454
AUD 1.635513
AWG 2.106222
AZN 1.985616
BAM 1.953101
BBD 2.353774
BDT 143.421198
BGN 1.949178
BHD 0.440993
BIF 3476.288379
BMD 1.1685
BND 1.49084
BOB 8.105799
BRL 5.801133
BSD 1.16865
BTN 111.08949
BWP 15.864078
BYN 3.305632
BYR 22902.60579
BZD 2.350851
CAD 1.591894
CDF 2706.246758
CHF 0.916396
CLF 0.027083
CLP 1065.929196
CNY 7.981149
CNH 7.986584
COP 4356.694927
CRC 531.363456
CUC 1.1685
CUP 30.965258
CVE 110.598731
CZK 24.400589
DJF 207.665735
DKK 7.472548
DOP 69.678194
DZD 154.723383
EGP 62.546481
ERN 17.527504
ETB 183.542149
FJD 2.573271
FKP 0.860275
GBP 0.863931
GEL 3.137447
GGP 0.860275
GHS 13.081357
GIP 0.860275
GMD 85.886397
GNF 10256.527946
GTQ 8.931861
GYD 244.512118
HKD 9.155872
HNL 31.117461
HRK 7.535193
HTG 152.947888
HUF 364.799928
IDR 20373.386901
ILS 3.452103
IMP 0.860275
INR 111.408203
IQD 1530.735387
IRR 1536577.888516
ISK 143.398483
JEP 0.860275
JMD 184.115578
JOD 0.828489
JPY 183.758944
KES 150.972215
KGS 102.150883
KHR 4688.022868
KMF 491.349122
KPW 1051.650263
KRW 1724.431853
KWD 0.360026
KYD 0.974054
KZT 542.160809
LAK 25663.184483
LBP 104465.362619
LKR 373.460733
LRD 214.565871
LSL 19.666146
LTL 3.450278
LVL 0.706815
LYD 7.402479
MAD 10.80515
MDL 20.122194
MGA 4855.118969
MKD 61.663486
MMK 2453.558203
MNT 4179.346411
MOP 9.430668
MRU 46.681467
MUR 54.860921
MVR 18.059139
MWK 2034.93947
MXN 20.461022
MYR 4.633061
MZN 74.679165
NAD 19.665886
NGN 1601.931692
NIO 42.907309
NOK 10.841901
NPR 177.741105
NZD 1.989903
OMR 0.449285
PAB 1.168885
PEN 4.096709
PGK 5.062529
PHP 72.106988
PKR 325.719728
PLN 4.256204
PYG 7265.959457
QAR 4.256826
RON 5.190447
RSD 117.422683
RUB 87.636497
RWF 1706.594681
SAR 4.384441
SBD 9.378229
SCR 15.60968
SDG 701.689458
SEK 10.869375
SGD 1.492529
SHP 0.872403
SLE 28.803202
SLL 24502.862465
SOS 667.79835
SRD 43.767328
STD 24185.596923
STN 24.713781
SVC 10.227823
SYP 129.148477
SZL 19.665661
THB 38.292338
TJS 10.940881
TMT 4.095594
TND 3.371707
TOP 2.813468
TRY 52.838293
TTD 7.939029
TWD 36.968998
TZS 3049.786129
UAH 51.502231
UGX 4386.05699
USD 1.1685
UYU 47.074949
UZS 14019.666522
VES 571.329748
VND 30758.433277
VUV 138.793042
WST 3.172698
XAF 655.05181
XAG 0.015991
XAU 0.000257
XCD 3.157931
XCG 2.106689
XDR 0.812844
XOF 652.608671
XPF 119.331742
YER 278.833394
ZAR 19.63285
ZMK 10517.907557
ZMW 21.887754
ZWL 376.256618
  • Euro STOXX 50

    67.4500

    5831.06

    +1.16%

  • DAX

    249.4300

    24240.7

    +1.03%

  • TecDAX

    48.4400

    3756.29

    +1.29%

  • MDAX

    410.3800

    30856.12

    +1.33%

  • Goldpreis

    34.7000

    4568

    +0.76%

  • SDAX

    161.3800

    18170.06

    +0.89%

  • EUR/USD

    -0.0009

    1.1688

    -0.08%


LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag




Seit einigen Jahren wird in Deutschland immer wieder über verschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung diskutiert. Besonders kontrovers ist in diesem Zusammenhang das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“, eine politisch diskutierte Initiative, die je nach Parteizugehörigkeit und gesellschaftlicher Gruppe unterschiedliche Reaktionen auslöst. Obwohl es formell noch kein in Kraft getretenes Gesetz mit diesem Namen gibt, wurde der Begriff immer wieder in den medialen und politischen Debatten verwendet, um Maßnahmen zur Reduzierung und Steuerung des Zuzugs von Migrantinnen und Migranten zu beschreiben.

Hintergrund: Anstieg der Asyl- und Migrationszahlen
In den Jahren 2015 und 2016 erreichte die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland einen Höhepunkt. Damals stellte die Bewältigung der Unterbringung, Integration und Verfahren tausender Neuzugewanderter Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Auch wenn die Zahlen seither wieder gesunken sind, besteht in Teilen der Bevölkerung nach wie vor der Wunsch, Zuwanderung stärker zu regulieren und klare Obergrenzen festzulegen.
Kernanliegen des „Zustrombegrenzungsgesetzes“

Ziel eines sogenannten Zustrombegrenzungsgesetzes wäre es, den Zuzug nach Deutschland auf ein bestimmtes, im Voraus festgelegtes Kontingent zu beschränken und die Verfahren, mit denen Schutzsuchende registriert und geprüft werden, zu vereinheitlichen. Zu den diskutierten Inhalten gehör(t)en:

Jährliches Kontingent oder Obergrenze:
Begrenzung der Zahl von Menschen, die pro Jahr unter bestimmten Kategorien (etwa Asyl, subsidiärer Schutz, Familiennachzug) einreisen dürfen.

Beschleunigte Verfahren:
Einführung schnellerer und transparenterer Abläufe bei der Prüfung von Asylanträgen, u. a. durch zentralisierte Einrichtungen.

Verstärkte Abschiebungen:
Konsequente Rückführung abgelehnter Asylsuchender, um die Kapazitäten für Neuankömmlinge nicht zu überlasten.

Europäische Kooperation:
Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten, um europäische Außengrenzen zu sichern und eine faire Verteilung von Schutzsuchenden zu gewährleisten.

Politische Debatte und Kritik:
Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes, oft aus konservativen oder bürgerlich-liberalen Kreisen, betonen die Notwendigkeit, die Zuwanderung nach Deutschland planbar zu gestalten. Sie argumentieren, klare Grenzwerte trügen zur Akzeptanz von Migration in der Bevölkerung bei und ermöglichten eine bessere Integrationspolitik. Kritiker verweisen hingegen auf mögliche verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken. Insbesondere in Parteien wie den Grünen, der SPD und Teilen der Zivilgesellschaft wird darauf hingewiesen, dass eine starre Obergrenze nicht mit dem individuellen Grundrecht auf Asyl vereinbar sein könnte. Zudem fürchten sie, dass eine solche Regelung Schutzbedürftige benachteiligen und zu mehr illegalen Migrationswegen führen würde.

Rechtliche Aspekte:
Der Artikel 16a des Grundgesetzes räumt politisch Verfolgten in Deutschland das Grundrecht auf Asyl ein. Zwar besteht in der Praxis eine Vielzahl von Verfahren und Hürden, doch grundsätzlich gilt: Eine pauschale, starre Obergrenze kann mit diesem Grundrecht kollidieren. Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes entgegnen, dass eine Obergrenze oder Kontingentierung nur dann greife, wenn schutzsuchende Personen etwa über sichere Drittstaaten einreisten oder bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragen könnten (Stichwort: Dublin-Verfahren).

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a - Absatz 2c - Kein Anrecht auf Asyl, wer aus sicheren Drittstaaten kommt, was in Deutschland zum größten Teil für alle Migranten der Fall ist!
Im Gesetz steht hierzu wörtlich: "Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."

Zudem müsste jede Gesetzesinitiative auf europäischer Ebene abgestimmt werden, da das Asylrecht und die Außengrenzregelungen innerhalb der Europäischen Union eng verflochten sind. So stellt sich die Frage, ob nationale Alleingänge rechtlich haltbar wären oder ob vielmehr eine EU-weite Lösung erforderlich ist.
Aktuelle Entwicklungen

Der Begriff „Zustrombegrenzungsgesetz“ wird immer wieder in politischen Programmen oder Wahlkämpfen aufgegriffen, ohne dass bislang eine einheitliche Gesetzesvorlage verabschiedet wurde. Gleichzeitig wird auf EU-Ebene über eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) diskutiert, die das Dublin-Verfahren überarbeiten und verbindliche Quoten oder Kontingente für die Verteilung von Schutzsuchenden einführen soll.
Ausblick

Ob es letztlich zu einem Gesetz mit dem Titel „Zustrombegrenzungsgesetz“ kommt oder ob die Thematik im Rahmen anderer Reformpakete geregelt wird, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass die Forderung nach strengeren Zuzugsregelungen und klaren Kontingenten in bestimmten Teilen der Bevölkerung auf Zustimmung trifft, während bei anderen eine strikte Ablehnung herrscht. Die politische Diskussion wird daher weitergehen – stets in der Spannungsbalance zwischen dem Grundrecht auf Asyl, den humanitären Verpflichtungen Deutschlands und Europas sowie dem Wunsch nach Steuerung und Begrenzung von Migration.



Vorgestellt


Wirtschaft: Ist Indien wegen Großbritannien so arm?

Die Wirtschaft von Indien stagniert, ein Großteil der Bevölkerung Indiens lebt in bitterer Armut, aber wo liegt der Grund? Ist die ehemalige Kolonialmacht Großbritannien schuld an der Armut von Indien?Schauen Sie sich das Video an, es könnte Sie interessieren....!

Wirtschaft: Afrika, das Milliarden-Grab von China

China ist der größte Kreditgeber in ganz Afrika. Aber aus einem bisher unerklärlichen Grund scheint Pekings Strategie in Bezug auf Afrika zu einem Ende zu kommen. Und die große Frage ist: Warum? Ist Afrika etwa zum finanziellen Milliarden-Grab von China geworden?Schauen Sie isch das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein was Sie sehen...

Politik: Georgien als Marionetten-Staat von Russland?

Russland ist ein Terror-Staat, dies beweist der kriminelle Angriff der Russen auf das Nachbarland Ukraine; sein "Präsident" Wladimir Putin (72) ist ein ruchloser Kriegsverbrecher! Da passt es in das sprichwörtliche Bild, dass die Russen Marionetten als willfährigen Lakaien benötigen, ist Georgien und sind die Georgier ein solcher Marionetten-Staat der Terror-Russen? Proteste haben sich in ganz Georgien ausgebreitet. Die Regierung blickt zunehmend nach Moskau, während achtzig Prozent der Georgier den Westen wollen. Was bringt die Zukunft, ist Georgien der jüngste Triumph des Massenmörder Wladimir Putin?Schauen Sie sich das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein...