DAX
4.5200
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die aufgrund einer Strafanzeige des BSW eingeleiteten Ermittlungen gegen den ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Habeck habe insgesamt 12.000 Euro an drei gemeinnützige Vereine gezahlt, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte. Für Habeck gelte weiterhin die Unschuldsvermutung.
Nach Darstellung des BSW soll Habeck bei einer Wahlkampfveranstaltung in Dresden am 30. August vergangenen Jahres "inhaltlich unzutreffende Tatsachen" über das BSW und dessen Parteigründerin Sahra Wagenknecht geäußert haben. Die Justizbehörde ermittelte nach einer Strafanzeige des BSW seit März gegen Habeck wegen des Anfangsverdachts der Verleumdung sowie im Fall von Wagenknecht wegen Verleumdung einer Person des politischen Lebens.
Habecks Verteidigung sah in den fraglichen Äußerungen nach Angaben der Staatsanwaltschaft hingegen "eine strafrechtlich zulässige kritische Meinungsäußerung". Angaben zum Inhalt der vom BSW beanstandeten Äußerungen machte die Ermittlungsbehörde nicht.
Wie die Staatsanwaltschaft Dresden nun mitteilte, erschien eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens mit Zustimmung des Landgerichts Dresden im vorliegenden Fall "sachgerecht". Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit Blick auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit seien in solchen Fällen hohe Anforderungen an eine Verurteilung wegen eines Äußerungsdelikts zu stellen.
S.Ogawa--JT