Goldpreis
-32.2000
Der Fall einer Mutter, die in der Küche ihrer erwachsenen Tochter beim vermeintlichen Diebstahl gefilmt wurde, beschäftigt am Donnerstag (11.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Er verhandelt über die Klage der Mutter - sie will Schmerzensgeld. Die Frage ist, ob die Tochter und ihr Mann gegen den Datenschutz verstießen. (Az. I ZR 289/25)
Sie überwachten ihre Küche heimlich mit einer Kamera. Die Mutter wohnte in einer anderen Wohnung im selben Haus und durfte die Küche betreten. Gegen sie wurde Strafanzeige gestellt, weil sie Goldmünzen aus der Küche gestohlen haben sollte - ihre Tochter leitete in dem Zusammenhang Videoaufnahmen von ihr an die Polizei weiter. Die Mutter klagte, hatte aber vor dem Landgericht Hildesheim und dem Oberlandesgericht Celle keinen Erfolg. Nun liegt der Fall beim BGH.
S.Yamamoto--JT