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In Hamburg hat am Donnerstag der Prozess gegen acht teils noch minderjährige mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer einer rechtsextremen Zelle wegen Anschlägen und Anschlagsplanungen begonnen. Die mutmaßlichen Gründer und Anhänger der sogenannten Letzten Verteidigungswelle sind vor dem Oberlandesgericht der Hansestadt unter anderem wegen versuchten Mordes und Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation angeklagt.
Laut Anklageschrift der Bundesanwaltschaft sollen die Beschuldigten in wechselnder Zusammensetzung politisch motivierte Anschläge auf Geflüchtete und Linke geplant und teils verübt haben. Verletzte oder gar Tote gab es zwar nicht, das war der Behörde zufolge aber teils Zufällen zu verdanken. Zu den angeklagten Taten gehört unter anderem ein nächtlicher Brandanschlag auf ein Kulturzentrum in Altdöbern in Brandenburg im Oktober 2024. In diesem wohnten demnach auch Menschen.
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin fand die Verlesung der Anklage zunächst öffentlich statt. Unklar war, ob Zuschauer gegebenenfalls später von dem Verfahren ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit wäre aufgrund des Alters der Angeklagten ganz oder teilweise möglich. Für den Prozess sind Termine bis Mai angesetzt.
Die Gruppierung wurde Ende Mai vergangenen Jahres von Sicherheitskräften zerschlagen. Spezialeinheiten und andere Einsatzkräfte der Polizei nahmen bei koordinierten Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen mehrere Beschuldigte fest, anderen waren bereits zuvor festgenommen worden und befanden sich schon in Haft. Zum Zeitpunkt der Zugriffe waren sie zwischen zwischen 14 und 21 Jahre alt. Gegründet haben sollen sie die Zelle im April 2024.
Die Gruppierung habe "durch Gewalttaten vornehmlich gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems" herbeiführen wollen, hieß es von der Bundesanwaltschaft. Sie habe sich "als letzte Instanz zur Verteidigung der 'Deutschen Nation'" verstanden. Neben versuchtem Mord geht es unter anderem auch um den Vorwurf der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten, versuchte Brandstiftung mit Todesfolge sowie Sachbeschädigungen.
Die Anklage erging zum Oberlandesgericht Hamburg, das unter anderem auch für Staatsschutzdelikte aus Mecklenburg-Vorpommern zuständig ist. Sieben Beschuldigten werden demnach als Mitglieder der Letzten Verteidigungswelle eingestuft, einer als Unterstützer. Alle sind männlich. Drei Beschuldigte sollen als Rädelsführer agiert haben.
Neben dem Anschlag in Altdöbern sollen einige der Beschuldigten laut Anklage unter anderem im Januar 2025 nachts Feuerwerkskörper in eine Flüchtlingsunterkunft im thüringischen Schmölln geschossen haben. Am Tatort hinterließen sie demnach nationalsozialistischen Symbole.
Mehrere Beschuldigte sollen darüber hinaus Überfälle auf Menschen verübt haben, die sie als "pädophil" einstuften. Diese wurden durch Täuschung zu Treffen gelotst, bei denen sie geschlagen und getreten wurden. Die Opfer hätten dadurch "nicht unerhebliche Verletzungen" davongetragen, hatte die Anklagebehörde in Karlsruhe dazu mitgeteilt.
Die Festnahme der teilweise sehr jungen Verdächtigen hatte Besorgnis wegen einer zunehmenden Radikalisierung gewaltbereiter Jugendlicher ausgelöst. Es folgten bundesweite Debatten. Als Beschleunigungsfaktor wurde dabei unter anderem die Vernetzung in Internet und sozialen Medien genannt. Vertreter der Verfassungsschutzbehörden warnten vor neuen Bündnissen aus Neonazigruppen und gewaltbereiten Jugendlichen.
T.Ikeda--JT