The Japan Times - Urteil in Ungarn: Acht Jahre Haft für Maja T. wegen Angriffs auf Rechtsextreme

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Urteil in Ungarn: Acht Jahre Haft für Maja T. wegen Angriffs auf Rechtsextreme
Urteil in Ungarn: Acht Jahre Haft für Maja T. wegen Angriffs auf Rechtsextreme / Foto: Attila KISBENEDEK - AFP

Urteil in Ungarn: Acht Jahre Haft für Maja T. wegen Angriffs auf Rechtsextreme

In einem umstrittenen Prozess um einen Angriff auf Rechtsextremisten in Ungarn ist Maja T. aus Deutschland zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Budapest befand die 25-jährige nicht-binäre Person am Mittwoch für schuldig, die Teilnehmer eines rechtsextremen Aufmarsches in Budapest im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Linksextremisten angegriffen zu haben. Unterstützer von T. sowie Vertreter von Linken und SPD prangerten einen politischen "Schauprozess" an.

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Der Prozess war von Anfang an hochumstritten, weil T. trotz eines Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht nach der Festnahme in Deutschland an das rechtsnationalistisch regierte Ungarn ausgeliefert worden war. Auch die Haftbedingungen vor Ort wurden angeprangert, denen T. als queere Person in Ungarn ausgesetzt ist. T. ist nicht-binär, fühlt sich also weder als Mann noch als Frau.

Nach Angaben des Vaters von T., Wolfram Jarosch, gehen sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft in Berufung. "Es geht jetzt in die nächste Instanz", sagte er der Nachrichtenagentur AFP. Dies bedeute aber auch, dass "die unwürdigen Haftbedingungen" mit Isolationshaft für T. in Ungarn verlängert würden.

Die ungarische Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 24 Jahren als "Abschreckung" gefordert. T. wurden schwere Gewalttaten, versuchte Körperverletzung, Beteiligung an einer organisierten kriminellen Vereinigung und ein koordinierter Angriff im Rahmen antifaschistischer militanter Aktivitäten vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass T. zu einer linksextremen Gruppe mit insgesamt 19 Mitgliedern gehörte, die in Ungarn neun Menschen angegriffen habe. Die Opfer hätten Knochenbrüche und Kopfverletzungen erlitten.

Jarosch betonte, die Verletzungen seien "nicht lebensbedrohlich" gewesen. "Maja hat keinerlei Gewalt angewendet."

T. sagte vor der Urteilsverkündung im Gericht: "Wir wissen alle, welches Urteil der Ministerpräsident dieses Landes will." Bei der Verurteilung gehe es darum, die Erzählung von einer "tödlichen Antifa" zu verbreiten. T. fügte an, dass die Staatsanwaltschaft 14 Jahre Gefängnis im Gegenzug für ein Schuldbekenntnis angeboten habe.

Von den Unterstützern von Maja T. kamen Forderungen an Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU), sich für eine schnelle Rückkehr von T. nach Deutschland einzusetzen. Das Auswärtige Amt teilte mit, es werde sich weiter "hochrangig" um den Fall kümmern und "ihn auch weiterhin gegenüber der ungarischen Seite ansprechen". Die deutsche Botschaft in Budapest werde T. weiter konsularisch betreuen. Zur Frage einer Überstellung von T. nach Deutschland äußerte sich das Ministerium nicht.

Der Ko-Vorsitzende der Linksfraktion im Europaparlament, Martin Schirdewan, der auch als Prozessbeobachter in Budapest war, sagte im Gespräch mit AFP, im Urteil sei zwar vorgesehen, dass T. des Landes verwiesen werde. Bei einer Revision müsse T. aber vorerst in Ungarn bleiben.

Nach dem Urteil erklärte der Vater: "Leider haben sich meine Befürchtungen bestätigt. Hier wurde ein politischer Schauprozess durchgeführt." Er verwies darauf, dass Regierungschef Viktor Orban persönlich die Verurteilung von T. gefordert habe.

Nach Ansicht von Unterstützern ist T. als nicht-binäre, linksgerichtete Person der ideale Feind für die rechtsnationalistische Regierung von Orban, der auch gute Verbindungen zu Kreml-Chef Wladimir Putin pflegt. In Ungarn stehen im April Parlamentswahlen an.

Ungarn erkennt nur zwei Geschlechter an und ist das einzige EU-Land, in dem Pride-Veranstaltungen verboten wurden. Im Juni war T. in einen Hungerstreik getreten, der im Juli endete. T. protestierte unter anderem gegen eine mangelnde Unterstützung durch die Bundesregierung.

Schirdewan kritisierte das Budapester Urteil scharf. "Das heutige Urteil gegen Maja T. ist Ergebnis eines politischen Schauprozesses, der niemals in Ungarn hätte stattfinden dürfen", erklärte er. Acht Jahre Haft seien "völlig unverhältnismäßig". Er betonte im Gespräch mit AFP, die Beweislage sei "extrem dünn" gewesen.

Ähnlich wie Schirdewan erklärte auch René Repasi für die SPD im Europaparlament, die Orban-Regierung habe den Prozess "für politische Propaganda instrumentalisiert". Er betonte: "Wenn ein EU-Mitgliedstaat grundlegende Verfahrensrechte auf diese Weise missachtet, ist das kein nationales Problem mehr."

Im Bundestag kritisierten Vertreter von SPD, Grünen und Linken ein nicht rechtsstaatliches Verfahren und forderten die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, T. nach Deutschland zu holen. Die AfD begrüßte hingegen das Urteil.

Bei der Gefängnisstrafe von acht Jahren wird die Zeit angerechnet, die T. bereits in Haft verbracht hat. T. war im Dezember 2023 in Berlin wegen der Vorwürfe der ungarischen Behörden festgenommen worden.

Im Juni 2024 folgte die Auslieferung T.s nach Ungarn - ungeachtet eines laufenden Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Überstellung untersagte. Der Beschluss des Gerichts erreichte die zuständigen deutschen Behörden jedoch erst, als T. schon auf dem Weg nach Ungarn war.

Der Fall Maja T. gehört zum sogenannten Budapest-Komplex, in dem auch in Deutschland mehrere Strafverfahren laufen. Im September war bereits in München die Aktivistin Hanna S. zu fünf Jahren Haft wegen des Angriffs auf mutmaßliche Neonazis in Budapest im Februar 2023 verurteilt worden. Im Juni hatte die Bundesanwaltschaft Anklage gegen sechs weitere mutmaßliche Beteiligte an der Attacke erhoben. Sie hatten sich der Polizei gestellt, um einer Auslieferung nach Ungarn zu entgehen.

Y.Kimura--JT