The Japan Times - Urteil in Ungarn: Acht Jahre Haft für deutsche Aktivistin Maja T. wegen Angriffs auf Rechtsextreme

EUR -
AED 4.129608
AFN 73.090661
ALL 92.121972
AMD 407.979395
ANG 2.013207
AOA 1031.136794
ARS 1714.655196
AUD 1.624026
AWG 2.024041
AZN 1.909769
BAM 1.94888
BBD 2.266652
BDT 138.368695
BGN 1.892974
BHD 0.423947
BIF 3367.77975
BMD 1.124467
BND 1.44092
BOB 13.554811
BRL 5.874108
BSD 1.125404
BTN 108.459892
BWP 15.920471
BYN 3.389913
BYR 22039.560301
BZD 2.263363
CAD 1.599464
CDF 2597.519284
CHF 0.934281
CLF 0.027957
CLP 1103.900451
CNY 7.539105
CNH 7.55149
COP 3733.546494
CRC 514.151544
CUC 1.124467
CUP 27.007902
CVE 109.874868
CZK 24.463631
DJF 199.840031
DKK 7.47528
DOP 67.074001
DZD 150.283577
EGP 58.838314
ERN 16.86701
ETB 183.822304
FJD 2.533205
FKP 0.847637
GBP 0.85229
GEL 2.917965
GGP 0.847637
GHS 13.17311
GIP 0.847637
GMD 82.651394
GNF 9844.711715
GTQ 8.597092
GYD 235.403109
HKD 8.822976
HNL 30.209392
HRK 7.532358
HTG 147.280503
HUF 368.762316
IDR 20185.426067
ILS 3.470216
IMP 0.847637
INR 108.201929
IQD 1473.052245
IRR 1963926.102715
ISK 136.993406
JEP 0.847637
JMD 177.250638
JOD 0.797256
JPY 177.558458
KES 145.843607
KGS 98.331303
KHR 4557.614656
KMF 489.142826
KPW 1012.020984
KRW 1532.693636
KWD 0.34728
KYD 0.93787
KZT 498.669378
LAK 25236.39333
LBP 100777.22297
LKR 371.892986
LRD 192.944912
LSL 18.772988
LTL 3.320259
LVL 0.680179
LYD 7.209402
MAD 10.97523
MDL 20.037852
MGA 4969.355348
MKD 61.592109
MMK 2361.137675
MNT 4045.89407
MOP 9.096302
MRU 45.05602
MUR 53.77151
MVR 17.384495
MWK 1951.371281
MXN 20.599938
MYR 4.595476
MZN 71.857309
NAD 18.772955
NGN 1493.540323
NIO 41.412955
NOK 10.837032
NPR 173.533521
NZD 2.00921
OMR 0.432362
PAB 1.125404
PEN 3.883013
PGK 5.020175
PHP 70.62665
PKR 311.74433
PLN 4.377557
PYG 6557.715569
QAR 4.102135
RON 5.344032
RSD 117.548395
RUB 93.755425
RWF 1660.603707
SAR 4.223717
SBD 9.068663
SCR 15.486865
SDG 676.37214
SEK 11.298051
SGD 1.439976
SHP 0.848495
SLE 27.669252
SLL 23579.509224
SOS 643.116491
SRD 42.361502
STD 23274.204109
STN 24.413316
SVC 9.847036
SYP 14620.32493
SZL 18.772997
THB 37.8574
TJS 10.364652
TMT 3.94688
TND 3.370001
TOP 2.707447
TRY 55.228102
TTD 7.634891
TWD 35.870174
TZS 2962.974918
UAH 50.532973
UGX 4468.135027
USD 1.124467
UYU 45.299157
UZS 13301.769508
VES 966.029967
VND 29215.911007
VUV 134.652545
WST 3.121746
XAF 655.957
XAG 0.018428
XAU 0.000269271906
XCD 3.03893
XCG 2.028109
XDR 0.795057
XOF 655.957
XPF 119.331742
YER 265.795963
ZAR 18.790569
ZMK 10121.568936
ZMW 22.130422
ZWL 362.078032
SSP 6423.623147
MXV 2.331357
  • Goldpreis

    39.3000

    4219

    +0.93%

  • DAX

    -38.2900

    25360.92

    -0.15%

  • Euro STOXX 50

    -11.5200

    6308.74

    -0.18%

  • TecDAX

    -4.8600

    3998.24

    -0.12%

  • MDAX

    129.2300

    31012.42

    +0.42%

  • SDAX

    27.7900

    18406.89

    +0.15%

  • EUR/USD

    0.0017

    1.1364

    +0.15%

Urteil in Ungarn: Acht Jahre Haft für deutsche Aktivistin Maja T. wegen Angriffs auf Rechtsextreme

Urteil in Ungarn: Acht Jahre Haft für deutsche Aktivistin Maja T. wegen Angriffs auf Rechtsextreme

Im Prozess um einen Angriff auf Rechtsextremisten in Ungarn ist die deutsche Aktivistin Maja T. zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Budapest befand die 25-jährige nicht-binäre Person am Mittwoch für schuldig, die Teilnehmer eines rechtsextremen Aufmarsches in Budapest im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Linksextremisten angegriffen zu haben. Unterstützer von Maja T. sowie Vertreter von Linken und SPD prangerten einen politischen "Schauprozess" an.

Textgröße:

Der Prozess war von Anfang an hochumstritten, weil Maja T. trotz eines Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht nach ihrer Festnahme in Deutschland an das rechtsnationalistisch regierte Ungarn ausgeliefert worden war. Auch die Haftbedingungen vor Ort wurden angeprangert, denen T. als queere Person in Ungarn ausgesetzt ist.

Unklar blieb zunächst, ob Maja T. ihre Haftstrafe vorerst in Ungarn absitzen muss, oder ob sie schon bald nach Deutschland überstellt werden könnte. Von ihren Unterstützern kamen Forderungen an Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU), sich dafür einzusetzen, dass Maja T. schnell zurück nach Deutschland kommt.

Der Ko-Vorsitzende der Linksfraktion im Europaparlament, Martin Schirdewan, der auch als Prozessbeobachter in Budapest war, sagte im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP, im Urteil sei zwar vorgesehen, dass Maja T. des Landes verwiesen werde, somit rücke eine Rücküberstellung nach Deutschland näher. Falls es aber eine Revision gäbe, müsste sie womöglich in Ungarn bleiben.

Die ungarische Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 24 Jahren als "Abschreckung" gefordert. Maja T. wurden schwere Gewalttaten, versuchte Körperverletzung, Beteiligung an einer organisierten kriminellen Vereinigung und ein koordinierter Angriff im Rahmen antifaschistischer militanter Aktivitäten vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass T. zu einer linksextremen Gruppe mit insgesamt 19 Mitgliedern gehörte, die in Ungarn neun Menschen angegriffen habe. Die Opfer hätten Knochenbrüche und Kopfverletzungen erlitten.

Der Vater von Maja T., Wolfram Jarosch, betonte, die Verletzungen seien "nicht lebensbedrohlich" gewesen. "Maja hat keinerlei Gewalt angewendet." Maja T. sagte vor der Urteilsverkündung im Gericht: "Wir wissen alle, welches Urteil der Ministerpräsident dieses Landes will." Bei der Verurteilung gehe es darum, die Erzählung von einer "tödlichen Antifa" zu verbreiten. Maja T. fügte an, dass die Staatsanwaltschaft ihr 14 Jahre Gefängnis angeboten habe, sollte sie sich schuldig bekennen.

Nach dem Urteil erklärte der Vater: "Leider haben sich meine Befürchtungen bestätigt. Hier wurde ein politischer Schauprozess durchgeführt." Er verwies darauf, dass Regierungschef Viktor Orban persönlich die Verurteilung von Maja T. gefordert habe und hob hervor: "Dies ist der traurige Höhepunkt des Unrechts gegen mein Kind."

Nach Ansicht von Maja T.s Unterstützern ist die nicht-binäre, linksgerichtete Person der ideale Feind für die rechtsnationalistische Regierung von Orban, der auch gute Verbindungen zu Kreml-Chef Wladimir Putin pflegt. In Ungarn stehen im April Parlamentswahlen an.

Ungarn erkennt nur zwei Geschlechter an und ist das einzige EU-Land, in dem Pride-Veranstaltungen verboten wurden. T. ist nicht-binär, fühlt sich also weder als Mann noch als Frau. Im vergangenen Juni war T. in einen Hungerstreik getreten, den sie im Juli beendete. T. protestierte unter anderem gegen eine mangelnde Unterstützung durch die Bundesregierung.

Schirdewan kritisierte das Budapester Urteil scharf. "Das heutige Urteil gegen Maja T. ist Ergebnis eines politischen Schauprozesses, der niemals in Ungarn hätte stattfinden dürfen", erklärte er. Acht Jahre Haft seien "völlig unverhältnismäßig". Er betonte im Gespräch mit AFP, die Beweislage sei "extrem dünn" gewesen. Von der Bundesregierung erwarte er nun, dass sie die Familie unterstütze, "um das begangene Unrecht" zu korrigieren - und sich dafür einsetzt, dass Maja T. "schnellstmöglich nach Deutschland rücküberstellt wird".

Ähnlich wie Schirdewan erklärte auch René Repasi für die SPD im Europaparlament, die Orban-Regierung habe den Prozess "für politische Propaganda instrumentalisiert". Er betonte: "Wenn ein EU-Mitgliedstaat grundlegende Verfahrensrechte auf diese Weise missachtet, ist das kein nationales Problem mehr."

Bei der Gefängnisstrafe von acht Jahren wird die Zeit angerechnet, die Maja T. bereits in Haft verbracht hat. T. war im Dezember 2023 in Berlin wegen der Vorwürfe der ungarischen Behörden festgenommen worden.

Im Juni 2024 folgte die Auslieferung T.s nach Ungarn - ungeachtet eines laufenden Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Überstellung untersagte. Der Beschluss des Gerichts erreichte die zuständigen deutschen Behörden jedoch erst, als Maja T. schon auf dem Weg nach Ungarn war.

Der Fall Maja T. gehört zum sogenannten Budapest-Komplex, in dem auch in Deutschland mehrere Strafverfahren laufen. Im vergangenen September war bereits in München die Aktivistin Hanna S. zu fünf Jahren Haft wegen des Angriffs auf mutmaßliche Neonazis in Budapest im Februar 2023 verurteilt worden. Im Juni hatte die Bundesanwaltschaft Anklage gegen sechs weitere mutmaßliche Beteiligte an der Attacke erhoben. Sie hatten sich der Polizei gestellt, um einer Auslieferung nach Ungarn zu entgehen.

T.Ikeda--JT